Kaum ist Weihnachten vorbei, die meisten Weihnachtsteller wohl schon geleert, schon steht das nächste große Fest an. Silvester! Schon in den Tagen zuvor kann man kaum abwarten, die vielen Böller und Raketen zu zünden, mit denen man sich in den letzten Tagen des Jahres eingedeckt hat. Bei manchen ähnelt dies schon einen Waffenarsenal.
Doch vorsicht! Feuerwerkskörper der klasse II, das beudetet alles außer Tischfeuerwerke, benötigen eine Sondergenehmigung. Diese bekommt man nur mit dem vorzeigen des Versicherungsnachweises des Durchführenden und um 23 Uhr muss auf jeden fall Schluss sein.In der Nähe von Kirchen, Senioren- und Kinderheimen, bei Krankenhäusern, Reet- und Fachwerkhäusern darf nicht gezündet werden und von Waldgebieten muss man einen Mindestabstand von 100 Metern wahren.
Um eine Solche Genehmigung zu erhalten, muss man dem zuständigen Amt 50 € zahlen. Doch ein Bußgeldverfahren für Ungeduldige kann leicht bis zu 50.000 € kosten. Einzig an Silvester ist das Böllern Genehmigungsfrei erlaubt.
